Spezialistinnen/Spezialisten öffentliche Beschaffung üben ihre berufliche Tätigkeit für staatliche Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden aus, aber auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungserbringern wie der SBB, der Post oder Unternehmen der öffentlichen Hand, soweit diese dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind. Sie können auch als externe Berater/-innen für diese Körperschaften oder für Unternehmen der Anbieterbranchen tätig sein. Im Gegensatz zu privaten Einkäufern sind Spezialistinnen/Spezialisten öffentliche Beschaffung als Angestellte von Staatsstellen oder Unternehmen der öffentlichen Hand bei jedem Schritt der Beschaffung an rechtliche Vorgaben gebunden, was zum Teil starke Abweichungen von Einkaufspraxen in der Privatwirtschaft erforderlich macht. Für die Verfahren gelten die beschaffungsrechtlichen Grundprinzipien von Transparenz, Wettbewerbsförderung, Gleichbehandlung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, welche miteinander in Einklang zu bringen, beziehungsweise gegeneinander abzuwägen sind.
Die Durchführung effizienter und gleichzeitig rechtskonformer Beschaffungsverfahren stellt insbesondere mit Blick auf die beschaffungsrechtlichen Grundprinzipien eine permanente Herausforderung dar. Spezialistinnen/Spezialisten öffentliche Beschaffung stellen insbesondere durch die Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens sicher, dass öffentliche Beschaffungsvorhaben entsprechend den jeweils anwendbaren rechtlichen Grundlagen und Verfahrensvorschriften korrekt und effizient umgesetzt werden. Mit diesem Ziel sind die Spezialistinnen/Spezialisten öffentliche Beschaffung als (Teil-)Projektleiter/-innen für die Koordination aller am Beschaffungsvorhaben Beteiligten verantwortlich und sorgen für eine zeitgerechte und effiziente Verfahrensabwicklung.
Neuer Titelzusatz «Professional Bachelor»
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Inhaberinnen und Inhaber von eidgenössischen Fachausweisen den neuen Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung am 24. Juni 2026 beschlossen.
Das bedeutet auch für den eidg. Fachausweis «Spezialist/-in öffentliche Beschaffung»: Sowohl bisherige als auch zukünftige Inhaberinnen und Inhaber dürfen ab dem 1. Oktober 2026 den Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen:
- Spezialistin öffentliche Beschaffung mit eidg. Fachausweis,
Professional Bachelor - Spezialist öffentliche Beschaffung mit eidg. Fachausweis,
Professional Bachelor
Mit der Reform soll die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe gestärkt und ihre nationale sowie internationale Sichtbarkeit verbessert werden.

Absolventinnen und Absolventen mit Abschluss vor dem 1. Oktober 2026
Das SBFI stellt keine neuen Fachausweise aus; bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Die Inhaberinnen und Inhaber der Abschlüsse sind jedoch berechtigt, den jeweiligen Titelzusatz zusammen mit dem eidgenössisch geschützten Titel zu führen.
Absolventinnen und Absolventen mit Abschluss nach dem 1. Oktober 2026
Wer den eidg. Fachausweis künftig erwirbt, erhält den Titelzusatz «Professional Bachelor» bereits direkt auf dem Fachausweis ausgewiesen.
